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Verkehrsabsetzbetrag
#1
Hallo Forum!

Ein Klient erzielte im Jahr 2018 großteils Einkünfte aus Gewerbebetrieb und in den restlichen  drei Monaten Arbeitslosengeld und Notstandshilfe.
Bei der Vorberechnung für die Einkommensteuer wird ein Verkehrsabsetzbetrag abgezogen. 
Ist dies korrekt?  Er hatte keine Einkünfte aus einem Dienstverhältnis.

Danke für eure Hilfe!

Christa
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#2
Gehe ich rein nach den Schilderungen, so ist kein Grund ersichtlich, warum der VAB hätte berücksichtigt werden dürfen bzw. sollen.
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#3
Danke, Herr Kurzböck.

Die Sache hat sich mittlerweile geklärt.
 Ist inzwischen veranlagt, ohne den Verkehrsabsetzbetrag.  Ich habe aber vor der Veranlagung noch beim Finanzamt nachgefragt, ob das stimmen kann. Der dortige Beamte sagt: "...naja, wenn das in der Berechnung so vorgesehen ist, wird das wohl stimmen...…".  Ich hatte das Gefühl, sicher war er sich nicht.
Also dieses Berechnungsprogramm ist keine wirkliche Hilfe. Denn erst hatte ich dem Klienten erklärt, daß keine Einkommensteuer zu zahlen ist, und jetzt ergibt sich doch eine Nachzahlung.
Also bitte achtgeben, falls jemand auch so eine Konstellation hat.


Christa
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