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Pensionist mit deutscher Altersprension
#1
Guten Tag, ein Pensionist (Wohnsitz AT) hat  seine Arbeitnehmerveranlagung abgegeben. Das Finanzamt hat die Unterlagen für die deutsche Alterspension nachgefordert. Er bekommt von der deutschen Rentenversicherung eine Alterspension von nur EUR 2000,- welche er auch in D versteuert (Vorschreibung vom FA Neubrandenburg).  In folge hat das Finanzamt die Einkommensteuer neu festgesetzt. Lt diesem Bescheid müsste er die EUR 2000,- nach Tarif in AT besteuern und hat jetzt eine Nachforderung von beinahe 500 Euro.
Hier müsste doch das Doppelbesteuerungsabkommen greifen?  Hat das FA einen Fehler bei der Bescheiderstellung gemacht?  Das Finanzamt hat die 2000 Euro im Feld 359 eingetragen. Danke VG Silvia
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#2
Wenn es eine gesetzliche Pension aus DE ist, dann ist diese in DE zu versteuern (Neubrandenburg ist hier zentral zuständig). In Österreich gehört die dann unter Progressionsvorbehalt rein, das ist Ziffer 453 und 791.
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