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Fruchtgenußrecht
#1
Liebe Kollegen,

gem. § § 509 ff ABGB kann auch eine jurist. Person Fruchtnießer sein. Kann man demnach als natürl. Person auch an eine GmbH ein Fruchtgenußrecht übertragen? Es geht um Mieteinkünfte, die ein Geschäftsführer an seine GmbH übertragen möchte.

Weiß das jemand?

LG Bernadette
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#2
Guten Tag,

zivilrechtlich kann auch eine juristische Person Fruchtnießer sein. Die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sind allerdings sehr streng. Der GmbH sollte nur nach gründlicher Planung ein Fruchtgenussrecht eingeräumt werden.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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#3
Guten Tag,

danke für die Antwort, das dachte ich mir. Am besten also das Ganze dem Steuerberater, mit dem ich zusammenarbeite, übergeben (ich bin SBB)?

LG Bernadette
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#4
Sie können mich gern mit privater Nachricht unverbindlich kontaktieren und wir besprechen den Sachverhalt.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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