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Pflichtveranlagung -> Fristen
#1
Liebe Forum-Mitglieder,

kurze Frage bezüglich einer Aufforderung der Finanz zu Abgabe der Arbeitnehmerveranlagung: gibt es eine Frist in der das Finanzamt die Abgabe einfordern kann?

Ein Pensionist hat aktuell die Aufforderung erhalten, die Arbeitnehmerveranlagung 2015 bis spätestens 31.12.2020 abzugeben. Die Jahre 2016-2019 wurden bereits veranlagt.
Pflichtveranlagungsgründe sind vorhanden (mehrere Dienstverhältnisse während des KJ 2015).

Herzlichen Dank für die Rückmeldung und Info, schöne Grüße

a.s
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#2
Ja und zwar die Frist, die vom Finanzamt gesetzt wurde (§ 42 Abs. 1 Z 1 EStG 1988).
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