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Sonderbetreuungszeit NEU - Kinder in Quarantäne - Verdachtsfall oder Erkrankung
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Sonderbetreuungszeit NEU - Kinder in Quarantäne - Verdachtsfall oder Erkrankung

Wenn ein Kind, für das Betreuungspflicht besteht, in Quarantäne muss, besteht in Bezug auf die Sonderbetreuungszeit kein Unterschied, ob das Kind als Kontaktperson (wegen Infektions- oder KrankheitsVERDACHTS) abgesondert wird oder wegen Erkrankung an Covid-19.

Diese Ansicht vertritt das BMAFJ und stellt sich so gegen den Text in den Gesetzesmaterialien, die zwischen Absonderung wegen Infektions- und Krankheitsverdachts (==> Sonderbetreuungszeit) und Erkrankung an Covid-19 (==> Sonderbetreuungszeit erst nach Ausschöpfung der Pflegefreistellung) unterscheiden.

Der Ansicht des BMAFJ möchte ich mich auch anschließen, zumal die Unterscheidung auch nicht aus dem Gesetzestext hervorgeht.
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