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Die steuerliche Gutscheineregelung für das Kalenderjahr 2020
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Die steuerliche Gutscheineregelung für das Kalenderjahr 2020

§ 124b Z 371 EStG lautet (im Sinne des NR-Beschlusses vom 10.12.2020):

Wird im Kalenderjahr 2020 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft, kann der Arbeitgeber im Zeitraum von 1. November 2020 bis 31. Jänner 2021 Gutscheine im Wert von bis zu 365 Euro an seine Arbeitnehmer ausgeben. Diese Gutscheine stellen einen steuerfreien geldwerten Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 14 dar.

Heute nachmittag (11.12.2020) folgt noch die SV-Befreiung, wodurch auch BV-Befreiung greift.

DB, DZ und KommSt-Befreiung besteht ohnedies.

Eine Erfassung auf dem Lohnkonto ist nicht erforderlich.
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