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Kollektivvertragsabschlüsse Kalenderwoche 50/2020
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Kollektivvertragsabschlüsse Kalenderwoche 50/2020

Architekten und Ingenieurkonsulenten - KV-Abschluss per 1.1.2021

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter und die Lehrlingseinkommen werden um 1,5 % erhöht und auf ganze Euro kaufmännisch gerundet.
Auch heuer gibt es die Empfehlung der Kammer für Ziviltechniker und der Gewerkschaft GPA bei Bezahlung über dem Kollektivvertrag die bestehenden Überzahlungen bezogen auf den Kollektivvertrag von 2020 in der euromäßigen Höhe 2021 aufrechtzuerhalten.
Sämtlicher Zulagen und das Trennungsgeld werden um 1,5 % angehoben.

Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlgewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2021

Erhöhung der KV- Löhne im Durchschnitt um 1,49 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 1,8 %
Erhöhung der Dienstalterszulage nach dem 15., 20., 25. und 30. Dienstjahr
Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
Erhöhung der Zehrgelder
Empfehlung einer Corona-Prämie
Gesprächsrunde 2021 zu den Themen Tragen von Gesichtsschutz und Umwandlung der DAZ in Freizeit


Raiffeisenlagerhäuser Steiermark - KV-Abschluss per 1.1.2021

Die Gehälter und Lehrlingseinkommen werden um 1,5% angehoben.
Überzahlungen bleiben in ihrer Höhe aufrecht.
Der Passus „Eine geringfügige Überschreitung der täglichen Arbeitszeit bis zu 15 Minuten ist nicht besonders zu vergüten.“ in § 8 KV wird gestrichen.
Die KV-Partner empfehlen eine COVID-19-Prämie in Höhe von € 200,- an ihre Mitarbeitenden bis spätestens 31.12.2020 auszubezahlen


Raiffeisen Ware Austria / Mischfutterwerke Garant - KV-Abschluss per 1.1.2021

Die Mindestgehälter sowie die Biennien werden um 1,5% erhöht. Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer wertmäßigen Hohe aufrecht.
Zusätzlich wurde eine Corona Prämie in der Höhe von € 400.- für alle ArbeitnehmerInnen vereinbart.


Rechtsanwaltsangestellte Tirol - KV-Abschluss per 1.1.2021

Die Gehälter steigen in Berufsgruppe A um 35 Euro, in B um 37 Euro, in C um 39 Euro brutto (BG C/nach 20 Berufsjahren um 1,50 %).
Die Lehrlingseinkommen steigen um 20 %
Am 24.12. ist künftig ohne Anrechnung auf den Urlaub grundsätzlich arbeitsfrei (gilt ab Kalenderjahr 2021). Ist aus betrieblichen Gründen die Arbeit erforderlich, ist diese zusätzlich zu entlohnen.
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