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Quarantäne Vergütung
#1
Ich hätte eine Frage zur Vergütung der Sonderzahlung der in Quarantäne gewesenen Dienstnehmer in NÖ:

unter https://www.noe.gv.at/noe/Verguetungen_n...esetz.html ist in den FAQ's betreffend Sonderzahlungen folgendes zu lesen:


Sonderzahlungen sind nur ersatzfähig, wenn sie im Monat der behördlichen Verfügung tatsächlich ausgezahlt wurden. Prämienzahlungen (z.B. für ein Dienstjubiläum oder sonstige Einmalzahlungen) fallen NICHT darunter!
Wurde im Monat der behördlichen Verfügung eine Sonderzahlung ausbezahlt, ist die Höhe des Betrages anteilig nach den von der behördlichen Verfügung umfassten Tagen im Sonderzahlungszeitraum (z.B. quartals- oder halbjährlich), zu errechnen.
Sonderzahlungen, die quartalsmäßig gebühren, sind durch 90 zu teilen und mit der Anzahl der Kalendertage im Absonderungszeitraum des Auszahlungsmonats zu multiplizieren.
Sonderzahlungen, die halbjährlich gebühren, sind durch den Faktor 180 zu teilen und mit der Anzahl der Kalendertage im Absonderungszeitraum des Auszahlungsmonats zu multiplizieren.


Das heißt, in den Monaten, in welchen keine UZ bzw. WR ausbezahlt wird, erhält der Dienstnehmer nichts, also auch nicht aliquot!!
Und in den Monaten, in welchen UZ bzw. WR ausbezahlt werden, werden diese dann nur aliquot vergütet!!!  Angry
Ich dachte, diese bekommt man dann zur Gänze für die Tage der Quarantäne!!
Das widerspricht sich doch, oder??
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#2
Sie fanden dazu in der Ausgabe Nr. 18/2020 meines Magazines (Artikel Nr. 440/2020) und bereits ein paar Wochen davor hier in diesem Forum im Newsbereich die diesbezügliche Ankündigung und meine Einschätzung dazu.

Das ist alles sehr bedauerlich und dem kann man eigentlich nur noch mit Bescheidverfahren begegnen, wozu aber im Normalfall leider auch die Zeit fehlt.
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