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Die Einmalzahlungen zum Arbeitslosengeld sowie die Verlängerung der Altersteilzeiterl
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Die Einmalzahlungen zum Arbeitslosengeld sowie die Verlängerung der Altersteilzeiterleichterungen sind nun im Bundesgesetzblatt verlautbart worden

Jene Regelungen im ALVG, welche Arbeitslosen einmalige Sondervergütungen zugestehen sowie zusätzlich die Covid-19-bedingten Erleichterungen bei der Altersteilzeit bis 31. März 2021 verlängern (Wiedereintritt direkt in Altersteilzeit oder erweiterter Altersteilzeit und Entfall der Verpflichtung bis 31. März 2021 während der Freizeitphase Ersatzkräfte zu beschäftigen), ist nun im Bundesgesetzblatt verlautbart worden:

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2020/130/20201215
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