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WiEReG jährliche Sorgfaltspflicht
#5
Ich meinte auch nicht einen Firmenbuchauszug sondern einen Auszug vom WiEReG.
Die Meldungen an das WiEReG erfolgten ja bereits im Vorjahr. Heuer müssen ja aufgrund der Sorgfaltspflicht die dort angeführten Daten überprüft werden.
Wie kann ich nun beweisen, dass die Überprüfung statt gefunden hat? Genügt es nun, dass ich wieder einen Auszug aus dem WiEReG abrufe, überprüfe und ablege oder muss eine spezielle Meldung gemacht werden, dass ich die Daten überprüft habe?
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Nachrichten in diesem Thema
WiEReG jährliche Sorgfaltspflicht - von Silvia - 16.12.2020, 10:03
RE: WiEReG jährliche Sorgfaltspflicht - von Silvia - 17.12.2020, 18:21

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