Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Das Frage-Antworten-Protokoll zur Sonderbetreuungszeit 4.0. der Buchhaltungsagentur d
#1
Was mir aufgefallen ist:

Den Antrag auf Rückvergütung bringt man binnen 6 Wochen nach dem vollständigen Verbrauch der 4 Wochen ein. Pro Arbeitnehmer/in ist also grundsätzlich nur ein Antrag möglich (Seiten 4 und 9 des FAQ-pdf).

Wurden die 4 Wochen nicht vollständig bis 9. Juli 2021 verbraucht (= Ende der Sonderbetreuungszeit 4.0) , so hat man bis 20. August 2021 für die Antragseinbringung Zeit (Seite 9 des FAQ-pdf).

Welche Dokumente bzw. Nachweise man beilegen muss, findet man auf der Seite 11 des FAQ-pdf.

Hier findet man sowohl die Richtlinie als auch die FAQ:

https://www.buchhaltungsagentur.gv.at/so...t-phase-4/
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste