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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 51/2020
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 51/2020

Elektrizitätsversorgungsunternehmen - KV-Abschluss per 1.2.2021
Die Mindestlöhne werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
Die Ist-Löhne werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
Die Zulagen werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
Die Lehrlingsentschädigung wird um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
Die Aufwandsentschädigungen werden um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
Die Kinderzulage wird um die durchschnittliche Inflationsrate des Jahres 2020, zumindest aber um 1,5 Prozent, erhöht
Einmalige Corona-Prämie: ArbeitnehmerInnen, einschließlich Lehrlinge, die am 1.12.2020 in einem aufrechten Dienstverhältnis sind, erhalten mit der Dezemberabrechnung eine einmalige Corona-Prämie in der Höhe von 280 Euro
Rahmenrecht:

Fortführung der Arbeitsgruppe Frauenförderung und der Arbeitsgruppe Schichtarbeit und Arbeiten unter erschwerten Bedingungen
Einrichtung einer Arbeitsgruppe zu den Themen Home-Office, Telearbeit und mobiles Arbeiten


Glasbläser- und Glasinstrumentenerzeugergewerbe - KV-Abschluss per 1.1.2021
Erhöhung der KV-Löhne in allen Lohngruppen um 1,5 %
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 1,5 %
Textmäßige Adaptierungen im Rahmenkollektivvertrag aufgrund von Gesetzesänderungen


Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten - KV-Abschluss
Erhöhung der Gehälter um 1,5%
Überzahlungen bleiben aufrecht
Sozialpartnerempfehlung für eine Coronaprämie von mindestens 150 Euro
Erhöhung des Lehrlingseinkommens zwischen 1,5% und 2,84% (Erhöhung des Lehrlingseinkommens für Lehrlinge ohne Matura im Schnitt um 2,33%)


Raiffeisenlagerhäuser - KV-Abschluss 
Die Gehälter und Lehrlingseinkommen werden um 1,5% angehoben.
Überzahlungen bleiben in ihrer Höhe aufrecht.
Der Passus „Eine geringfügige Überschreitung der täglichen Arbeitszeit bis zu 15 Minuten ist nicht besonders zu vergüten.“ in § 8 KV wird gestrichen.
Die KV-Partner empfehlen eine COVID-19-Prämie in Höhe von € 200,- an ihre Mitarbeitenden bis spätestens 31.12.2020 auszubezahlen


Raiffeisen Ware Austria /Mischfutterwerke Garant - KV-Abschluss per 1.1.2021
Die Mindestgehälter sowie die Biennien werden um 1,5% erhöht. Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer wertmäßigen Hohe aufrecht.
Zusätzlich wurde eine Corona Prämie in der Höhe von € 400.- für alle ArbeitnehmerInnen vereinbart.



Süßwarenindustrie - KV-Abschluss per 1.1.2021
Erhöhung der KV-Löhne um 1,5 %
Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 1,8 %
Erhöhung der Dienstalterszulagen zwischen 1,9 und 3,1 %
Freizeitoption - mehr als 3 Arbeitstage pro Jahr
Gesprächsrunde 2021 zu den Themen Tragen von Gesichtsschutz und Umwandlung der DAZ in Freizeit
Der Gesamtabschluss beträgt somit 1,55 %
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