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Werkvertrag
#1
In einem Werkvertrag sollen neben des Honorars eine Vergütung von projektbezogenen Auslagenersätzen wie Reise- und Nächtigungskosten (mit Vorlage der Originalbelege) vereinbart werden.

Steht dies einem WV entgegen? Muss dabei mit einer kritischen Betrachtung der Prüforgane gerechnet werden, die dadurch ein DV unterstellen wollen?

Der Auftragnehmer war bisher als unternehmensrechtlicher GF im Firmenbuch eingetragen und scheidet aus. Seine bisherige Vergütung erfolgte pauschal über die Schweiz. Dh., er wurde in AT nicht als DN erfasst.

Dieser Werkvertrag ist einer von mehreren, die er mit auch mit anderen Unternehmen abschließt.
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#2
Die Qualifikation eines Vertagstypen hängt meistens nicht von einem oder zwei Merkmalen ab. Man muss seriöserweise eine Erhebung mehrerer Fakten der Vertragsgrundlage durchführen, um dann eine Entscheidung fällen zu können, ob die Merkmale von persönlicher Abhängigkeit überwiegen (freier Dienstvertrag) oder ob von Haus aus ein messbarerer Erfolg geschuldet wird (ein Werk ==> Werkvertrag), dessen Ausbleiben eine vereinbarte Gewährleistung nach sich zieht.

Wenn dann auch noch grenzüberschreitende Elemente hinzukommen, sind seriöse Prognosen über ein Forum kaum bis gar nicht möglich.

Anders formuliert: die Vergütung von Dienstreiseersätzen im Zuge eines Auftrages ist eine Schwalbe, die noch keinen Sommer macht. Wenn faktisch aber Dienste und keine messbaren Ergebnisse geschuldet werden, liegt grundsätzlich kein Werkvertrag vor. Ob dies der Fall ist hier, muss man am besten im Rahmen eines Coachings oder einer Beratung klären.
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