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Änderung der Ausfallstunden eAMS
#1
Guten Morgen

bei einem Betrieb wurde eine Ausfallzeit von 70% beantragt
jetzt läuft der Lockdown wie es scheint noch bis 24.01
dies könnte also knapp werden

wir möchten eine Änderung auf 90% Ausfall bekanntgeben

muss dies online über eine Änderung der Kurzarbeit erfolgen? eAMS
muss eine komplett Neue SVP übermittelt werden?

hat dies schon mal jemand gemacht

danke

schöne grüße und ein gutes Neues
daniel
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#2
Es reicht, wenn man bis zum Ende der Kurzarbeit (spätestens bis 31.03.2021; je früher, desto besser) ein Änderungsbegehren einreicht und dabei die Beilage 2 "mitliefert".
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#3
danke für die Auskunft

das AMS Vorarlberg verlangt allerdings bei einer Änderungsmeldung eine komplett neue SVP und das Begehren
nur mit der Beilage 2 über einen Änderungsantrag erhielt ich eine Zurückweisung
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#4
Ja, so kocht auch weiterhin jedes AMS-Bundesland sein eigenes Süppchen.

Tut mir leid, dass Sie diese Erfahrung machen mussten.
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