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Vorsteuerkorrektur in Q4?
#1
Hallo,

wenn in einzelnen Quartalen Vorsteuern nicht geltend gemacht wurden - holt ihr das in der UVA für Q4 nach oder macht ihr es in der USt-Jahreserklärung?

Hätte hier einen Fall mit unterjährig nicht erfassten Ausgaben für das anteilige Arbeitszimmer. Tendiere zur Geltendmachung von Q1 bis Q4 in der Jahreserklärung.

LG,
andreas
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#2
Guten Abend,

der Vorsteuerabzug kann für den gesamten Veranlagungszeitraum in der Jahreserklärung geltend gemacht werden. Das ergibt sich aus § 20 Abs. 2 UStG und entspricht auch der Rechtsprechung.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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