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Betriebsaufgabe Liegenschaft im Anlagevermögen
#1
Hallo Kollegen

vlt kann mal wer zu folgenden 2 Sachverhalten die steuerlichen folgen benennen

Betriebsaufgabe
Gebäude im Anlagevermögen
betr. Gebäude ist am Hauptwohnsitz

Betriebsaufgabe
Gebäude im Anlagevermögen
Gebäude ist nicht am Hauptwohnsitz

was ist bei der Betriebsaufgabe zu beachten - beide male übernahme der Liegenschaft ins Privatvermögen
beide male Einzelfirmen

danke schon mal für Eure Erläuterungen
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#2
Guten Tag,

kurzgefasst und ohne auf Details einzugehen, ist der erste Fall unter bestimmten Voraussetzungen steuerbefreit, während stille Reserven des Gebäudes im zweiten Fall grundsätzlich besteuert werden.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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