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AUVA Rückerstattung Freizeitunfall / Arbeitsunfall
#1
Hallo,

beim KV Rauchfangkehrer ist die Schmutzzulage ein fixer Monatsbetrag, der auch beim UR und WR bezahlt wird.

Somit stellt sich für mich die Frage, ob ich die monatliche Schmutzzulage auch bei der AUVA Meldung als Entgeltsbestandteil ansetzen darf?
(die Schmutzzulage wird pro Jahr 11 mal frei abgerechnet und 1 mal pflichtig)


Vielleicht kann mir hier jemand helfen?
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#2
Hätte ich jetzt eigentlich keinen Zweifel daran das inklusive Zulage anzusetzen  Huh

Es ist aufgrund der Regelmäßigkeit definitiv Teil der Entgeltfortzahlung und laut AUVA ist "für die Berechnung im Antrag stets das Bruttoentgelt ohne Lohnnebenkosten unter Außerachtlassung allfällig während der Arbeitsverhinderung anfallender und geleisteter Sonderzahlungen anzugeben".
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#3
Danke für Deine Meinung Smile
Ich wäre auch eher der Ansicht, dass es so passen müsste - also mit Schmutzzulage.
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