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FKZ 1 Fixkosten
#1
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Es gibt schon so viele Fakten zum FKZ, dass ich mir bei 2 Fragen unsicher bin, bezogen auf eine GmbH:

Ich meine, für den Ansatz des Geschäftsführerbezug beim FKZ der GmbH genügt die Auszahlung nach der Saldenliste, und es wird nicht auf den Einkommensteuerbescheid des GF zurückgegriffen, wie es beim Einzelunternehmer der Fall ist?!

Weiters meine ich gelesen zu haben, dass die Aufteilung eines Aufwandes nach dem Zeitpunkt der Zahlung ODER nach Monatsaufteilung erfolgen kann: Also zB bezahlt die GmbH am 17.März 2020 eine Jahresversicherung über € 1.000,--. Die GmbH hat nun die Möglichkeit diese 1.000,-- beim FKZ im Zeitraum März(16.3.-15.4.) voll zu belassen ODER aber auch diese Zahlung auf 12 Monate aufzuteilen, und auch in den anderen Monaten des FKZ ein 12/tel der Versicherung als Fixkosten anzugeben. Habe ich das richtig verstanden, oder stellt man auch bei den Fixkosten auf den Leistungszeitraum ab, also ZWINGENDE Aufteilung auf die 12 Monate.

Danke für Eure Unterstützung!
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#2
Bei 4/1 und 5 Ermittlern ist zwingend auf den Leistungszeitraum abzustellen. Hier gibt es keine Wahlrecht.
GF darf nicht nach ASVG versichert sein.
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#3
Hallo ERJ,

Danke für die rasche Rückmeldung. GF ist nicht nach ASVG sondern SVA versichert. Welcher Wert ist anzusetzen, der monatliche Betrag bezahlt von der GmbH (also Brutto HN), oder muss auch hier auf den letzten Est Bescheid des GF abgestellt werden. Wäre für mich unlogisch, da die GmbH den Bruttoaufwand hat, und nicht den Wert laut Est Bescheid es GF. Danke!
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#4
Beim FKZ I max. € 2.666,67 / Monat unter sonstige vertragliche Verpflichtungen.
Beim FKZ 800.000 ebenfalls max. € 2.666,67 / Monat. Da gibt es eine eigenes Eingabefeld.
Für die GmbH ist der ESt Bescheid nicht relevant.
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