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Funktionsentschädigung Obmann Genossenschaft
#1
Smile Hallo liebe Forumsteilnehmer,
habe folgendes Problem – Obmann und Obmann -Stellvertreter sollen eine Funktionsentschädigung in Höhe von jährlich ( € 7.200,--für Obmann [hat keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit] u. Obmann-Stv. € 3.600,--[bezieht aus anderem Titel Einkünfte aus Gewerbebetrieb, keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit]) erhalten. 
Es handelt sich um eine im Firmenbuch eingetragene Genossenschaft.
Wie kann hier diese Entschädigung ausbezahlt werden? Sollte für die Genossenschaft die günstigste Auszahlung gewählt werden!
1.      Freies Dienstverhältnis ??  -
Wäre für die Genossenschaft am Einfachsten – da hier kein Arbeitszeitgesetz (keine Stundenaufzeichnungen, usw.) 
Ist der Obmann weisungsgebunden gegenüber dem Vorstand ??  Gibt´s hier schon Judikatur dazu??
Besteht die Gefahr, dass bei einer eventuellen Prüfung – dieses freie Dienstverhältnis in ein normales Dienstverhältnis umgewandelt wird??
2.      Neue Selbständige ??
Oder gehören diese doch zu den neuen Selbständigen – hier wäre für den Obmann-Stellvertreter die gesamte Entschädigung SV-pflichtig ! (GSVG!)
 
Sind die Rechnungen  mit Umsatzsteuer auszustellen ??
Weiß hier jemand mehr ??
 
Herzlichen Dank für Eure Hinweise
Huh Berni
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#2
Vielleicht wäre es für Sie wirkungsvoller, diese Frage im Bereich "Steuerrecht" dieses Forums zu stellen, da diese mit "Personalverrechnung und Arbeitsrecht" eigentlich nicht wirklich etwas zu tun hat.

Nebenbei bemerkt sind Fragen zu einer Vertragsqualifizierung in einem Fachforum ev. nicht ganz unriskant, da man zumeist auch ein wenig mehr an Details zur Fallumgebung beleuchten müsste.

Einen Hinweis zur steuerlichen Behandlung derartiger Entschädigungen könnte Ihnen jedenfalls Rz 4204b EStR 2002 geben.

Eine Versicherungspflicht als freier Dienstnehmer nach dem ASVG wäre möglich (abhängig von den Daten des Einzelfalls).

Bei der USt wird die Tendenz eher zu "nein" (keine USt-Pflicht) gehen. Das ist aber ein Thema, bei dem Sie USt-Experten beraten sollten (daher auch mein Tipp, dass Sie diese Frage ev. noch zusätzlich im Bereich "Steuerrecht" platzieren sollten).
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#3
Danke Herr Kurzböck für die rasche Beantwortung!

Berni
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