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Sonderzahlungsanteile als Bestandteil des erstattungsfähigen Epidemieentgelts - nun d
#1
Sonderzahlungsanteile als Bestandteil des erstattungsfähigen Epidemieentgelts - nun dürfte doch Gerechtigkeit einkehren

Noch ist nichts gewonnen, aber es ist ein massiver Hoffnungsschimmer am Horizont zu erkennen.

Das, was wir hier in den letzten Wochen unermüdlich gepostet haben (allen voran: Mag. Rainer Kraft vom Vorlagenportal), nämlich, dass anteilige Sonderzahlungen zum Krankenentgelt nach § 3 EFZG zählen und zwar unabhängig vom Auszahlungs- oder Fälligkeitstermin der jeweiligen Sonderzahlung und diese Regelungen ja ausdrücklich die Vorlage für das "Quarantäne-Entgelt" nach § 32 Epidemiegesetz darstellen, hat nun das Landesverwaltungsgericht Wien in einem aktuellen Erkenntnis entschieden.

Möglicherweise bleibt noch ein höchstgerichtliches Erkenntnis dazu abzuwarten, aber jetzt stimmt zumindest mal die rechtliche Marschrichtung.

Hier kommen Sie zu dem sehr erfreulichen Erkenntnis (Danke an Mag. Rainer Kraft von www.vorlagenportal.at für diesen Hinweis):

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg...20_00.html

Jetzt fehlt uns nur noch ein erfreuliches Erkenntnis zu den Dienstgeberanteilen zur Arbeitslosenversicherung.
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#2
Ja super - alles wird gut - Danke !
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