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§109a Privatgeschäftsvermittler
#1
Hallo!

Ein Klient hat ein Honorar für eine Vermittlung eines Kredites in Höhe von EUR 2.500,- von einem Makler ausbezahlt bekommen. Dieser hat dies in einer §109a Mitteilung an das Finanzamt als "Leistungen eines Privatgeschäftsvermittlers" gemeldet. 

Ich frage mich nun, ob dies so korrekt ist und unter welcher Einkunftsart dies in der E1 anzuführen ist. Weiters würde mich interessieren, ob es eine spezielle Berufsgruppenpauschale für die Werbungskosten dieser Leistung gibt?

Besten Dank im Voraus für Ihre Antworten.
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