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Umsatzersatz - Ausfallbonus
#1
Sehr geehrte Froum! Wenn es sich im nachhinein herausstellt, dass der Ausfallsbonu 12/2020 besser als der Umsatzersatz 12/2020 ist, kann man ja den UE zurück überweisen. Wie ist dfie genaue Vorgehendsweise? Erst rücküberweisen und email an service@umsatzersatz.at und warten auf Rückmeldung ob es ok ist, oder kann nach der Rücküberweisung gleich der Ausfallsbonusantrag gestellt werden? Oder muss nicht gleich rücküberwiesen werden, sondern erst nach dem positivem Zusage des Ausfallsbonus? Vielen Dank im Voraus
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