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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 11/2021
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Kollektivvertragsaktualisierungen KW 11/2021


Speditionen und Lagereibetriebe - KV-Abschluss per 1.4.2021
• Erhöhung der KV-Löhne um 1,55 %
• Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 1,55 %
• Erhöhung der Zulagen um 1,55 %


BABE (private Bildungseinrichtungen) - KV-Abschluss per 1.5.2021
• Erhöhung der KV- und IST-Gehälter um 1,70 %.
• Verpflichtende Corona-Prämie von EUR 200,00 aliquot zum Ausmaß der Arbeitszeit
o für Mitarbeiter*Innen, die zum Stichtag 15. September 2021 mindestens 6 Monate in einem nicht karenzierten Dienstverhältnis standen. Diese Prämie kommt nur bei jenen Unternehmen zur Auszahlung, die mehr als 40% vom Jahresumsatz (im Jahr 2020 oder im letzten ab-geschlossenen Geschäftsjahr) über das AMS und/oder das Sozialministeriumsservice und/oder ein österreichisches Ministerium (unabhängig von der Kofinanzierung durch Dritte) im Rahmen von Projektförderungen erzielen.
• Arbeitsgruppe zur Arbeitszeitverkürzung.


Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften - KV-Abschluss per 1.4.2021
• Die Gehälter werden um 1,55 % angehoben und auf volle 10 Cent gerundet.
• Die Lehrlingsentschädigungen werden um 1,55 % angehoben und auf volle Euro aufgerundet.
• Nicht aus den Tafelgehältern ableitbare Nebenleistungen werden um 1,55 % angehoben.


Maschinenring-Service Genossenschaft NÖ - KV-Abschluss per 1.4.2021
• Die Lohnsätze werden in den Lohnkategorien 1,2,3 und 6 um 1,5% und in den Lohnkategorien 4,5 und 7 um 1,6% erhöht.
• Lehrlingseinkommen und Praktikantenentschädigung werden um 1,6% erhöht.



Rechtsanwaltsangestellte Wien - KV-Abschluss per 1.4.2021
• Erhöhung der Mindestgehälter nach dem Kollektivvertrag um 5,90 %.
• Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen um 5,90 %.
• Zuschlag von 100% zu Überstunden ab der 11. und 12. täglichen Arbeitsstunde, sowie ab der 51. Wochenstunde.
• Regelungen zu freiwilligen Praktika von Studierenden der Rechtswissenschaften, die in vorlesungs-freien Zeiten überwiegend zum Sammeln praktischer Erfahrungen beschäftigt werden: 80 % Bezahlung von BG 1 im 1. Berufsjahr und Arbeitspflicht von maximal 80 % der vertraglichen Arbeitszeit.
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