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Das "Brutto vor Kurzarbeit" für die Phase 4 der Kurzarbeit
#2
Tongue 
Lieber Herr Kurzböck!

Kann es sein, dass Sie sich hier beim Zeitraum für schwankende Bezugsteile von Dezember 2020 bis Februar 2021 verschrieben haben? -
Wenn ich es richtig verstehe, muss ja vermutlich (für die Beantragung der Phase 4) für einen Dienstnehmer, der schon durchgehend seit März 2020 in Kurzarbeit ist, der Bruttobezug von Feber 2020 herangezogen werden.
d.h für die schwankenden Teile wären dann die Monate Dezember 2019 bis Februar 2020 maßgeblich.

Vielen Dank schon mal im voraus...  Smile

Heart liche Grüße
Karin Tilli
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RE: Das "Brutto vor Kurzarbeit" für die Phase 4 der Kurzarbeit - von Tilli - 07.04.2021, 15:38

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