08.04.2021, 10:32
aber wenn beim Begehren das Brutto vor Kurzarbeit herangezogen wird und bei der monatlichen Abrechnung der Beihilfe das Brutto erhöht wird, kommt
es dann nicht automatisch zu einer Übersteigung der im Begehren beantragten Beihilfe für die Phase 4?
es dann nicht automatisch zu einer Übersteigung der im Begehren beantragten Beihilfe für die Phase 4?