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Auflösung Probezeit
#1
Liebe Kollegen,
betrifft KV Holzverarb.u.Kunststoffverarb.Gewerbe (Tischler).
Ein Arbeiter beendet grundlos nach nur 5 Arbeitstagen (innerhalb der Probezeit) sein Dienstverhältnis (erschien einfach nicht mehr zur Arbeit).
Laut KV steht ihm keine WR zu. Aber wie ist das mit dem UZ (hier werde ich aus dem KV nicht schlau).
Danke!
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#2
Aus dem KV

...dieser Anspruch entfällt, wenn der/die Arbeitnehmer/in gemäß § 82 GewO (ausgenommen lit. h) entlassen wird oder wenn er/sie ohne wichtigen Grund gemäß § 82 a GewO vorzeitig austritt.

Aber Austritt während Probezeit ist ja kein unberechtigter Austritt ?!
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