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Vermietung und Verpachtung
#1
Steuerpflichtiger Gastwirt geht mit 1.5.21 in Pension und lässt ab diesem Zeitpunkt seine
Gewerbeberechtigungen Ruhen. Er möchte Gasthaus an seine Ehefrau verpachten.

Fragen:
Wie hat der Steuerpflichtige ab 1.5.21 seine Einkünfte aus Verpachtung zu versteuern ?

Sind es Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ?

Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb dürfte er nur geringfügige Einkünfte haben, bei
V + V wären Einkünfte unbegrenzt steuerlich unschädlich.
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#2
Guten Tag,

ob eine Betriebsaufgabe vorliegt, hängt von den konkreten Umständen ab (z.B. ob eine Alterspension in Anspruch genommen und die Gewerbeberechtigung zurückgelegt wird, wie der Pachtvertrag ausgestaltet ist). Gerade bei der Verpachtung an nahe Angehörige wird sehr genau geprüft.

Diese Frage ist einerseits für die Inanspruchnahme von Begünstigungen bei der Betriebsaufgabe und andererseits für die vorliegende Einkunftsart relevant.

Viele Grüße
Buchsachverständiger
Steuerliche Spezialberatung und Rechtsmittel, Unternehmensbewertungen, Finanzstraf-, Unterhalts-, Verdienstentgangs- und Sanierungsgutachten

Disclaimer: Diese Antwort soll eine erste Orientierung bieten. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen.
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