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Vertragsvergebührung
#2
Hallo cmandl,

diese Vorgangsweise ist üblich in der Mietenbuchhaltung bei "Hausverwaltungen"!
Dort wird im jeweiligen Haus erst Aufwand gebucht und dann bei der Vorschreibung an den betroffenen Mieter gleicht sich das erlösseitig aus!

Letztlich kann ich aus der Frage aber nicht herauslesen, welche Art Buchhaltung hier gemeint ist und daher kann meine Antwort keine Generallösung sein!
LG, Tina
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Nachrichten in diesem Thema
Vertragsvergebührung - von cmandl - 07.05.2021, 12:44
RE: Vertragsvergebührung - von Tina - 11.05.2021, 10:03

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