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Lockdown-Verlängerung bis 18.5.2021 - Auswirkungen auf die Kurzarbeit
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Lockdown-Verlängerung bis 18.5.2021 - Auswirkungen auf die Kurzarbeit

Quelle: Information der Wirtschaftskammer Österreich

Auf Grund der Verlängerung des Lockdowns bis zum 18.5. wird die Richtlinie neuerlich wie folgt angepasst:

Der Lockdown-Zeitraum wird bis zum 18.5. verlängert.


Die Pflicht, die wirtschaftliche Begründung durch Steuerberater etc. bestätigen zu lassen, entfällt

für alle Unternehmen, die die Kurzarbeit nur für die Zeit des Lockdowns (1.4. bis 18.5.) beantragen,

in jenen Branchen, die in der Beilage der Richtlinie aufgezählt sind, sowie

in Wien, Niederösterreich und das Burgenland in jenen Branchen, die in der Beilage der Vorstandsverfügung aufgezählt sind (die Auflistung finden Sie auch in WPA 8/2021, Artikel Nr. 204/2021).


Die Verpflichtung, 50 % der Ausfallzeit bei Lehrlingen in Kurzarbeit für Weiterbildungsmaßnahmen zu nutzen, entfällt in den Monaten April und Mai.


Die Antragsfrist für Kurzarbeitsprojekte, die vom 1.4. bis 22.4. beginnen, endete am 6.5. Für Unternehmen, die Kurzarbeit zwischen 23.4. und 18.5. beginnen, endet die Frist 2 Wochen nach Beginn des Projekts.
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