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Informationen der Wirtschaftskammer Österreich zur Kurzarbeitsbeihilfe für die Phase
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Information der Wirtschaftskammer Österreich


A) Nachträgliche Erhöhung der Ausfallstunden von über 70 % in Phase 3

Trotz intensiver Bemühungen bleibt es bei der Richtlinienregelung, wonach Änderungsbegehren für Arbeitszeitausfälle über 70 % nach dem 31.3. verspätet sind.

Kurzarbeitsbetriebe, die ursprünglich weniger als 70 % Ausfallstunden beantragt haben, erhalten für die ursprünglich nicht beantragten Ausfallstunden von über 70% keine Beihilfe.



B) Rückforderungen von Kurzarbeitsbeihilfen für Pensionsbezieher-innen in Phase 3

Das AMS wird jene Kurzarbeitsbeihilfen aus der Phase 3 zurückfordern, die für Beschäftige ausbezahlt wurden, die das Regelpensionsalter bereits erreichten und eine Alterspension bezogen.

Diese Rückforderung entspricht der Richtlinie und findet sich seit der Phase 3 ausdrücklich in der Verpflichtungserklärung (Punkt 2)


C) Schulungskostenförderung während Kurzarbeit - Schulungsmaßnahme reicht von Phase 3 in die Phase 4

Weiterbildungen, die in der Phase 3 begonnen haben und in die Phase 4 hineinreichen, müssen in Phase 4 noch einmal, und zwar unverzüglich nach Erhalt der neuen Projektnummer beantragt werden.
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