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Fünfmonatige bezahlte Dienstfreistellung vor dem Austritt - 2 Wochen Resturlaub - Ver
#1
Nach längerer Zeit hat sich nun der OGH wieder einmal zur Frage geäußert, inwieweit den Arbeitnehmer (hier: eine Arbeitnehmerin) eine "Obliegenheit" zum Urlaubskonsum trifft.

Eine Arbeitnehmerin befand sich in einem für die Dauer von 12 Monaten befristeten Dienstverhältnis. Nach sieben Monaten wurde sie für die restlichen 5 Monate dienstfrei gestellt und wurde ihr zugleich auch der Konsum des restlichen Urlaubs (14 Tage) "angeboten".

Die Arbeitnehmerin weigerte sich, den restlichen Urlaub zu konsumieren, zumal sie ein schulpflichtiges Kind zu Hause hatte und ein Teil der Dienstfreistellungszeit auch in den ersten Lockdown des Frühjahrs 2020 fiel.

Der Arbeitgeber bezahlte ihr die Urlaubsersatzleistung nicht und betrachtete den Urlaub als konsumiert, die Arbeitnehmerin klagte die Urlaubsersatzleistung ein.

Wie der OGH dazu entschied, das erfahren Sie in der Ausgabe Nr. 10/2021 der WIKU-Personal aktuell (wird in der ersten Juni-Woche 2021 versandt werden).

Informationen zum Abo der WIKU-Personal aktuell (Premium-Abo empfohlen) finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/wiku_p...tuell.html
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