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FAQ des BMA zu wichtigen Fragen betreffend das Verhältnis "Urlaub" zur "Einreiseveror
#1
FAQ des BMA zu wichtigen Fragen betreffend das Verhältnis "Urlaub" zur "Einreiseverordnung"
Dabei ist insbesondere die folgende Feststellung interessant:
Habe ich während der Heimquarantäne Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Nein. Für die Dauer der Heimquarantäne gibt es jedenfalls weder einen Erstattungsanspruch nach dem Epidemiegesetz noch einen Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber.


Der Grund dafür liegt darin, dass der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin bereits bei Antritt der Auslandsreise wissen musste, dass er bzw. sie mit diesen Einreisebeschränkungen konfrontiert sein wird.
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