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Anteilige Sonderzahlungen als Bestandteil des erstattungsfähigen "Quarantäneentgeltsf
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Anteilige Sonderzahlungen als Bestandteil des erstattungsfähigen "Quarantäneentgeltsfortzahlungsentgelt" - (un)abhängig vom Auszahlungstermin - VwGH prüft - Verwaltungsgerichte setzen Verfahren derzeit aus

Diese für die LV-Praxis so nervige Frage, die ja mittlerweile von den meisten Landesverwaltungsgerichten dahingehend beantwortet wird, dass es für die Frage der Rückerstattung NICHT darauf ankommt, wann die Sonderzahlungen konkret zur Auszahlung gelangten (während, vor oder nach dem jeweils konkreten Quarantänezeitraumes) ist nun beim VwGH "aufgeschlagen".

Das Verfahren ist unter der Zahl Ra 2021/09/0094 dort anhängig und wurde durch den Magistrat der Stadt Wien nach einem (für Arbeitgeber*innen positiven) Erkenntnis des Verwaltungsgerichts Wien vor das Höchstgericht gebracht (außerordentliche Revision).

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat daher nun gescheiterweise alle diesbezüglich bei ihm anhängigen Verfahren ausgesetzt, bis der VwGH sich dazu geäußert hat.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg...21_00.html
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