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Altersteilzeit - erweiterte Altersteilzeit
#1
Lieber Herr Kurzböck,

Mitarbeiter möchte in Altersteilzeit gehen und hätte die Möglichkeit nach 6 Monaten der Altersteilzeit die Korridorpension  bzw. nach 9 Monaten die Langzeitversichertenpension zu beziehen.

Wir würden gern die erweiterte Alterspension (Teilpension) für diesen Mitarbeiter in Anschluss an die Altersteilzeit in Anspruch nehmen.

Frage: muss dann die erweiterte Alterspension bis zum Pensionsantritt beansprucht werden? Mitarbeiter möchte eventuell nicht bis zu seinen 65. Lebensjahr arbeiten sondern eventuell schon früher in Pension gehen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

mfg
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#2
Es gibt eine maximale Dauer der erweiterten Altersteilzeit.

Wenn sie früher enden soll, so läuft die "erweiterte Altersteilzeit" nur bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem sie tatsächlich (kürzer) vereinbart wird.

Ein "Durchziehen" bis zum Regelpensionsalter ist nicht Voraussetzung. Aber "einmal beendet", ist man draußen. Eine Wiederaufnahme ist dann nicht mehr möglich.
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#3
Vielen Dank
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