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im Haushalt angestellt - Sonderzahlung
#1
Hallo,
ich hatte ewig nicht mehr mit dem KV zu tun. Reinigungskraft im Haushalt wird eingestellt (als Arbeiterin vermutlich).

Frage:
im Paragraf 6 heißt es: Den nicht unter das Haugehilfen- und Hausangestelltengesetz fallenden AN gebührt ein UZ, der gemäß §9 Abs. 2 HGHAng.G zu berechnen ist.


im HGHANG.G steht im Paragraf 9:
Dort steht bis 20 Jahre 2fach und über 20 Jahre = 2,5fache.
Ist das noch aktuell?

Oder habe ich inzwischen bei Neueintritten 1x WR + 1x UZ?

Weitere Bitte: wie lautet die richtige Tarifgruppe?

DANKE,
LG
Robert
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#2
Für den Fall, dass das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz zur Anwendung gelangt, so wird ein Urlaubszuschuss in der besagten Höhe (2fache bis 2,5fache Geldbezüge).

Die Beschäftigtengruppe lautet Arbeiter*innen (B001).
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#3
Hallo Herr Kurzböck,
VIELEN DANK wieder mal.
War nicht sicher und v.a. ob es eine eigene Tarifgruppe im Haushalt gibt (der Tarifrechner der ÖGK spuckt nur %-Sätze aus, aber keine TGR).
DANKE
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