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Quarantäne-Entgeltfortzahlung
#1
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Guten Morgen!

Ich arbeite bei einer Steuerberatungskanzlei in NÖ als Personalverrechnerin. 

bei uns in der Kanzlei häufen sich nun die Rückmeldungen bzgl. Korrekturen der Anträge auf Vergütung Epidemiegesetz:

die Mitarbeiter vom Land NÖ wollen das 1/6 Sonderzahlung nicht anerkennen - dies wird uns telefonisch mitgeteilt
die Behörde bittet um rasche Neuberechnung des Bruttoentgeltes ohne Sonderzahlung

Wie sollten wir da vorgehen? - wenn wir die Anträge jetzt korrigieren verlieren unsere Dienstgeber 1/6 des Vergütungsbetrages!!!
                                                - wenn wir nicht umgehend die korrigierten Anträge mailen - verlieren die Dienstgeber vielleicht den gesamten Anspruch?

Danke Bernadette
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#2
Sie haben sicherlich gelesen, dass ich hier vor einigen Tagen gepostet habe, dass sogar nun die Verwaltungsgerichte die Verfahren gestoppt haben, weil mehrere Verfahren nun beim VwGH anhängig sind.

Kürzlich habe ich hier auch gepostet, dass mittlerweile auch der OGH den Zusammenhang zwischen laufenden Entgelten und anteiligen Sonderzahlungen beim Krankenentgelt "hochgehoben" hat, indem er die anteiligen Sonderzahlungen auch für die Entgeltsfortzahlung nach dem Ende der Beschäftigung als "ganz klar" und "grundsätzlich" zuerkannt hat.

Wenn die Bezirksverwaltungsbehörde hier telefonisch agiert, dann sollten Sie im Interesse Ihrer Klient*innen schriftlich die Ausstellung eines Ablehnungsbescheides von der Behörde verlangen und dabei ankündigen, dass Sie ins Rechtsmittel gehen werden. Es tut mir sehr leid, dass ich hier keine bessere Nachricht für Sie habe, als dass Sie abwägen müssen, auf dieses Sechstel zu verzichten, damit alles "schnell" geht oder aber "die öffentliche Hand" nicht so billig davonkommen zu lassen und dadurch sich die Dinge verzögern. Der Antrag ist gestellt, da kann eigentlich nun kein Terminverlust mehr eintreten, aber telefonischen Besserungsauftrag erteilen, da würde ich - allerdings schriftlich eingeschrieben - dagegenhalten.
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