Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ausländische Delegation
#1
Eine Delegation einer ausländischen autonomen Gemeinschaft eröffnet in Österreich ein Büro. Welche "Rechtsform" hat die dann? 
Es geht darum zu klären, ob und wie sie beim Finanzamt gemeldet werden müssen. Ob sie einen Verein in Österreich gründen müssen,
wie die Angestellten abgerechnet werden. Hat da jemand Ideen? Danke!!
Zitieren
#2
Können Sie sich ein wenig klarer ausdrücken, mit Ihrem Text ist vollkommen unklar, was das sein soll.
Ich fürchte, den KollegInnen wird es auch so gehen
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Zitieren
#3
Spanien besteht aus autonomen Gemeinschaften. Eine Delegation davon eröffnet in Wien ein Büro, Niederlassung, wie immer man das nennen will. Das ist also keine Botschaft sondern eine Organisation eines Landes, die hier Aufgaben übernimmt. Es werden hier DienstnehmerInnen angestellt. Die - das hab ich bisher herausgefunden - nach österreichischem Recht angestellt werden. Dafür braucht die Delegation einen Steuernummer und hier stellt sich die Frage, welche "Persönlichkeit" die Delegation ist.
Zitieren
#4
Dann werden sie ja auch eine Wohnung, Haus gemietet haben. Wer hat diesen Mietvertrag abgeschlossen?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Zitieren
#5
Es wäre vielleicht zu klären, ob das ein ausländ. staatliche Organisation ist, haben Sie dort keinen Ansprechpartner.

Aber denken Sie auch an die Geldwäsche Bestimmungen: "know your customer".
Wenn Sie nicht konkret wissen, wer Ihr Auftraggeber ist, ist das sehr problematisch.
Sie müssen - lt. WiEReg - eine Abfrage über den wirtschaftlichen Eigentümer machen - da werden Sie Probleme haben, wenn Sie gar nicht wissen, wer das ist, welche Rechtspersönlichkeit er hat.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
Zitieren
#6
Danke für die Hinweise!
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste