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vorzeitiger Mutterschutz
#1
Hallo liebe Kollegen!
Bitte um Hilfe beim folgenden Sachverhalt:
Mitarbeiterin ist schwanger mit Zwillingen - jetzt wird sie vom Arzt ab dem 15.08.21 in den vorzeitigen Mutterschutz geschickt.
Wie berechne ich den Urlaub?
So wie sonst auch oder gibt es da eine Sonderregelung? - Ich kann diesbezüglich leider nichts finden.

Ist es richtig, wenn ich für 8 Wochen vorher und 12 Wochen (wegen Mehrlingsgeburt) den Urlaub berechne?
Danke für Eure Hilfe!
Schöne Grüße
Sandra
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#2
Hallo,
der Urlaubsanspruch geht bei schwangeren DNinnen immer bis ENDE Mutterschutz (damit egal ob vorzeitiger Mutterschutz oder nicht).
Das Ende ist immer das selbe. 
LG
Robert
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