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Sonderzahlung Teilzeitkraft
#1
Liebes Forum,

ich benötige für folgendes Problem Hilfe:

Unternehmen ohne Kollektivvertrag - DN erhalten Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Muss den Teilzeitkräften der Durchschnitt der Mehrarbeitsstunden verrechnet werden oder ist
das bei einer freiwilligen Zahlung der SZ nicht verpflichtend?

Schöne Grüße
Anita
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#2
Soweit die Teilzeitmehrarbeit auch regelmäßig bezahlt wurde (also nicht durch ZA konsumiert), ist sie (allerdings ohne Zuschlag) in die Berechnung der Sonderzahlungen einzubeziehen.
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