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Ablöse eines Mietvertrags
#1
Ein Einpersonenunternehmen hat schon seit mehreren Jahren einen unbefristeten Mietvertrag für eine Werkstätte.
Nun wurde das Gebäude verkauft und der neue Eigentümer hat eine Ablöse i.H.v. € 300.000 angeboten, damit er den Mietvertrag auflöst.
Muss er diesen Betrag ver-usten?

Theodora
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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#2
Der Ablösebetrag ist grundsätzlich als steuerbarer Umsatz gem. § 1 UStG 1994 zu werten, fällt aber unter die Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 16 UStG - auf die USt-Pflicht kann optiert werden.

Nachfolgend zitiere ich aus dem BFG-Erkenntnis RV/5101032/2011 vom 15.04.2019:

Der Fall, dass ein Mieter, der auf seine Rechte aus dem Mietvertrag verzichtet, das Grundstück gegen eine Abfindung an die Person zurückgibt, von der er seine Rechte ableitet, fällt unter den Begriff "Vermietung von Grundstücken" (vgl. EuGH v 15. 12. 1993, C-63/92, Lubbock Fine). Ablösezahlungen für den Verzicht des Mieters auf seine Rechte aus dem Mietvertrag anlässlich der Rückgabe des Grundstückes an den Vermieter (Mietrechtsverzicht; Mietrechtsablösen) sind sohin grundsätzlich von der Steuerbefreiung des § 6 Abs. 1 Z 16 UStG erfasst (vgl. Kanduth-Kristen in Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig, UStG-Kommentar, § 6 Rz 459 unter Hinweis auf EuGH v 15. 12. 1993, C-63/92, Lubbock Fine, und Mutz, SWK 2006, S 547).

Es muss aber auch unterschieden werden, ob der volle Betrag von € 300.000,00 für die Auflösung des Mietvertrags bezahlt werden, oder ob ein Teil davon auch Investitionsablösen sind.

MfG
Reinhold Auer
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