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Jahressteuern 2018+2019 geschätzt
#1
Eine Schneeräumungsfirma (Einzelunternehmer) hat mich kontaktiert. Ich soll ihn als Klienten übernehmen.
Es wurde oft keine UVAs abgegeben und auch keine Jahressteuer-Erklärungen. 2018+2019 wurde vom FA geschätzt.
Die Bescheide wurde im März 21 vom FA ausgestellt.
Die festgesetzte Nachzahlung hat der Klient bereits bezahlt.

Müssen die Jahre 2018+2019 trotzdem noch aufgebucht und Steuererklärungen abgegeben werden?
(Es ist klar, das dass ein Steuerberater machen muß).

Oder kann man das so lassen und erst mit 2020 beginnen.
(Im Jahr 2020 gab es wegen Corona kaum Umsätze).

Vielen Dank
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#2
Grundsätzlich denke ich, dass mit der Schätzung die Sache erledigt ist.
Allerdings hatte ich mal einen ähnlichen Fall, bei dem mir vom FA geraten wurde, Erklärungen noch nachträglich einzureichen. Dann wurde auf Basis dieser Erklärungen veranlagt und es kam zu einer deutlichen Steuergutschrift (und in weitere Folge zu GSVG-Gutschriften).
Ich würde beim FA nachfragen.
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#3
Vielen Dank für diesen Rat.
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