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Jobrad und Rz 206
#1
Bedeutet die Rz 206, dass  dafür nur Gehaltsbestandteile, die über dem KV liegen herangezogen werden dürfen? Bei uns (Sozialbereich) wird großteils genau am KV bezahlt, dh wir würden mit einer monatlich einbehaltenen Rückzahlung durch den/die MitarbeiterIn Lohn- und Sozialdumping riskieren? 

Gibt es zur Rz 206 eine Änderung, die sich in Arbeit befindet und die Auszahlung unterhalb des KVs in diesem konkreten Kontext ermöglichen würde? 

Hier der Text der Rz206: Auch die Zurverfügungstellung eines arbeitgebereigenen Fahrrades oder Kraftrades mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer zur Privatnutzung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung überkollektivvertraglich gewährter Geldbezüge führt nicht zu einem steuerpflichtigen Sachbezug.

LG Christine Kratochwill-Pichler
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