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DB und DZ für geringfügige Beschäftigung?
#1
Liebe Forum-Teilnehmer,

ich bin gerade verwirrt und brauche deshalb eine kurze Aufklärung:

Geringfügig Beschäftigte sind doch grundsätzlich nur unfallversichert. Lohnsteuer, DB, DZ und KommSt fallen nicht an.
Das Thema Dienstgeberabgabe ist mir klar.

Meine Frage bezieht sich auf Lohnsteuer, DB, DZ und KommSt:
Sind geringfügig Beschäftigte immer DB, DZ und KommSt befreit, da sie ja keine Lohnsteuer zahlen, oder müssen Sie in die Lohnsumme von Euro 1.460,- eingerechnet werden. Wird die Grenze überschritten (zB 1 geringfügiger DN und 1 Vollzeit-DN), muss dann auch für den geringfügigen DN DB, DZ und KommSt bezahlt werden?

Bitte um kurze Aufklärung. Herzlichen Dank!!

lG, Manuela
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#2
Hallo Manuela,

eine Befreiung im Bereich DB, DZ und Kommst bei Geringfügig Beschäftigten gibt es nicht (Ausnahme ist die Regelung bei älteren geringfügig Beschäftigten).
Sobald die Lohnsumme € 1.095,-- überschreitet müssen die genannten Abgaben geleistet werden (ab € 1.460,-- ohne Abzug des Freibetrags € 1.095,--).


Schöne Grüße,
a.s
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#3
Danke für die rasche Antwort!
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