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Kosten Zahnarzt
#1
Ein Angestellter hat sich unglücklich während der Arbeit gestoßen. Nun wackelt ein Zahn, möglicherweise hält er nicht und er braucht einen Zahnersatz (den die Krankenkasse nicht/nur teilweise übernehmen wird - so nehme ich mal an). Da Arbeitsunfall wäre ja die AUVA zuständig - übernimmt diese Zahnbehandlungskosten? Muss ich eine Meldung erstatten (kein Krankenstand)?
Inwieweit ist der Dienstgeber verpflichtet, hier Kosten zu übernehmen?
Danke für Inputs!
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#2
Wie Sie richtig schreiben, ist hierfür die AUVA zuständig.

Wenn jetzt nicht von Arbeitgeberseite grobe Fahrlässigkeit zu beklagen ist, dann muss er auch nichts bezahlen.

Eine Unfallmeldung muss mangels Krankenstandes nicht erstattet werden.

Aber es lohnt sich, ev. dennoch mit der AUVA Kontakt aufzunehmen:

Broschüre "Rat und Hilfe - Aufgaben und Leistungen der AUVA" (Stand: Jänner 2020)
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#3
Danke!
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