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Wiedereintritt beim selben Arbeitgeber ohne Änderung des Tätigkeitsgebietes – neuerliche Probezeit zulässig
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Wiedereintritt beim selben Arbeitgeber ohne Änderung des Tätigkeitsgebietes – neuerliche Probezeit zulässig

Der OGH bleibt im Rahmen von zwei brandaktuellen Entscheidungen bei seiner Rechtsansicht, dass es zulässig ist, im Falle von Wiedereintritten beim selben Arbeitgeber auch jeweils eine neue Probezeit vereinbaren zu können.

Sieht ein Kollektivvertrag automatisch des Vorliegen einer Probezeit vor und beschränkt er diese Möglichkeit nicht ausdrücklich auf die erste Beschäftigung, so kann es im Falle von Wiedereintritten erneut zum Vorliegen einer Probezeit kommen.

Eine ausführliche Darstellung dieser beiden OGH-Entscheidungen finden Sie in WPA 15/2021.

Informationen zum Premium-Abo der WPA finden Sie hier:

http://wikutraining.at/seitenwiku/info_w...emium.html
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