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Afa V/V
#1
Hallo liebe Kollegen,

ein Steuerberater hat bei einer Vermietung in den letzten Jahren keine Afa als Werbungskosten angesetzt. Darf man bei der Überschussrechnung 2020 die Afa für das Jahr 2020 ansetzen? Und darf man die fiktive Afa ansetzen unter der Voraussetzung, dass es sich um eine unentgeltl. Übertragung der Wohnung und um eine erstmalige Vermietung handelt? Oder muss man in dem Fall die Afa vom Einheitswert berechnen?

Weiß das vielleicht jemand?

Liebe Grüße,

Bernadette
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