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Bezahlte Dienstfreistellung vor der Geburt des Kindes ist für einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld unschädlich
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Bezahlte Dienstfreistellung vor der Geburt des Kindes ist für einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld unschädlich


OGH 10 ObS 5/21i vom 26. Februar 2021

§ 24 KBGG

So entschied der OGH:

War eine Arbeitnehmerin im 182-tägigen Beobachtungszeitraum von ihrem Dienstgeber unter Fortzahlung des Entgelts und Weiterbestehen der Sozialversicherungspflicht etwa vier Wochen lang vom Dienst freigestellt, steht dies ihrem Anspruch auf einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld nicht entgegen.
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