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Wesentlich beteiligte geschäftsführende Gesellschafter - DB-Pflicht
#1
Wesentlich beteiligte geschäftsführende Gesellschafter

BFG RV/7100343/2017 vom 17. August 2021

§ 22 Z 2 EStG 1988

§ 41 FLAG

1. Übt der zu mehr als 25% ("wesentlich") beteiligte Gesellschafter einer Rechtsanwalts-GmbH für mehrere Jahre die Geschäftsführung und die operative (anwaltliche) Tätigkeit der Gesellschaft aus, ist er in deren betrieblichen Organismus eingegliedert.

2. Die Vergütung, die er dafür erhält, fällt unter § 22 Z. 2 TS 2 EStG 1988 und unterliegt damit dem Dienstgeberbeitrag i.S.d. 41 FLAG 1967 (somit auch der Kommunalsteuer).
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