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Vergleichszahlung
#1
Es wurde mit einem DN - wegen Unregelmäßigkeiten im Job - eine einvernehmliche Auflösung vereinbart. Dann hat der DN geklagt - er sei nur wegen seines Alters (über 50 Jahre) gekündigt worden und forderte 6 Monatslöhne als Entschädigung.

Bei der ersten Tagsatzung hat man sich dann auf einen fixen Bruttobetrag geeinigt.  

Ende des DV war der 31.5.2021. 

Meiner Meinung nach ist das keine sv-freie Abschlagszahlung, da ja nicht auf die Wiedereinstellung geklagt wurde, sondern auf eine Entschädigung. Also wäre das eine SV-pflichtige Vergleichssumme. 

Wenn SV-Pflicht richtig ist: Muss ich dann eine Aufrollung für den Monat Mai machen und eine neue mBGM senden. Dann ist die Vergleichssumme und der Monatslohn vom Mai zusammen über der monatlichen SV-Höchstbemessungsgrundlage.  

Bei der Lohnsteuer wären 6% Steuersatz anzuwenden, da im Abfertigungssystem neu. 

Danke für eure Hilfe, aber Vergleichssumme hatte ich vor langer Zeit abgerechnet. Nun bin ich total unsicher.
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#2
Vergleiche von außen zu kommentieren, ist, wenn man nicht den kompletten Schriftverkehr überblickt, immer ein wenig riskant.

Wenn aber jemand eine Entschädigung dafür verlangt, weil er "altersdiskriminiert" wurde, dann sprechen wir von einem geforderten pauschalen Schadenersatz, der wiederum sehr wohl sv-frei gewesen wäre, sodass dann auch wohl die zu leistende Zahlung von der SV befreit ist.

Im Bereich der Lohnsteuer wenden Sie die Vergleichsbesteuerungsregelungen an, die in § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988 geregelt sind. Das könnte bedeuten, dass bis zum Betrag von € 7.500,00 der feste Steuersatz zur Anwendung kommt.
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