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USt bei Amazonrechnungen
#1
Hallo, 

ich bin seit kurzem in der Firma für die Kreditkartenabrechnung zuständig und jetzt habe ich ein paar Sachverhalte wo ich betreffend USt unsicher bin (hauptsächlich Amazonrechnungen). Wir sind ein österreichisches Unternehmen (AT-UID) ohne Sitz im Ausland:

1. Verkäufer: Korea mit CZ-UID
Lieferadresse in Deutschland (privates Postfach einer Kollegin) 
Es wird keine Steuer verrechnet mit Hinweis auf ig Lieferung. 
Ist das so in Ordnung? Eigentlich ist es eine ig Lieferung von CZ nach D, oder? Wie ist dies dann in Österreich zu versteuern/verbuchen? 

2. Verkäufer: China mit GB-UID
Lieferung nach D (privates Postfach einer Kollegin) 
Diese Rechnung ist einfach ohne Steuer ausgestellt ohne Hinweis auf ig Lieferung. Es ist meiner Meinung nach aber derselbe Sachverhalt wie Nr. 1, oder? 

3. Lieferant: Korea mit DE-UID
Lieferung nach D (privates Postfach einer Kollegin) 
Hier wird mit 19% deutscher USt verrechnet. Ist das richtig? Wenn ja, kann ich dann die deutsche VSt ohne Probleme rückfordern? 

Ich hoffe, dass mir jemand Klarheit in meine 3 Fälle bringen kann. 


LG
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#2
Vor kurzem hatten wir ebenfalls "Amazon-Fälle". Es wurde von Kollegen beantwortet (bitte hier im Forum nachsehen).

Falls Sie im Osten von Österreich wohnen, kann ich Ihnen eine Empfehlung weitergeben:
Der NÖBBC veranstaltet morgen im WIFI Neunkirchen ein 3-stündiges Seminar zu diesem Thema:  http://anmeldung.noebbc.at/
Im Herbst gibt es auch an anderen Standorten noch eine Wiederholung.

Interessenten melden sich bei office@noebbc.at
Mit freundlichen Grüßen
Günter Hendrich, BÖB
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#3
Zusammenfassend ein paar wichtige Grundsätze zu Amazon-Rechnungen bzw. Käufen:

Entscheidend ist immer die WARENBEWEGUNG in Erfüllung des konkreten Kaufvertrages.
Ob der Verkäufer deutscher, tschechischer oder chinesischer oder sogar österreichischer Unternehmer ist, macht dabei keinen Unterschied.
Erfolgt die Warenbewegung von einem deutschen, tschechischen oder polnischen Amazon-Lager nach Österreich und ist der Käufer Unternehmer (ausgenommen Schwellenerwerber  mit Gesamteinkauf EU bis 11.000,- / Jahr), kommt es immer zu einem ig. Erwerb und beim Lieferanten zu einer potenziell steuerfreien ig. Lieferung.

Beispiel:
ö Unt bestellt Ware, die von einem deutschen Amazon-Lager nach Ö versandt wird:
IG. Erwerb, auch wenn keine UID verwendet wird; auch wenn es sich beim Verkäufer um ein Unt. aus Ö handelt, der zuvor das Lager von Amazon D zum Zweck des Verkaufs - ig. Verbringen - befüllt hat.

Wenn beim Kauf eine UID verwendet wurde (idR bei der Registrierung) und auch sonst alle Voraussetzungen gem. Art 7 öUStG (entspricht § 6a dUStG) vorliegen, muss Amazon oder der Verkäufer eine Re. ohne USt (igL) ausstellen.
Wird keine UID verwendet, stellt Amazon natürlich eine Rechnung (da Amazon auch Versandhandelsumsätze an Privatpersonen hat) mit 20% öUSt aus.
Handelt es sich um einen Verkauf, bei dem Amazon nur vermittelt, aber den Versand übernimmt, hat der jeweilige Verkäufer ebenfalls eine igL (auch wenn er aus einem Drittland stammt).
Wird keine UID verwendet, kann die ausgewiesene USt auch 19% betragen, wenn der Verkäufer nach Ö Versandhandelsumsätze an Privatpersonen unter 35.000,- / Jahr hat und auf die Lieferschwelle nach Ö nicht verzichtet hat.

Bemessungsgrundlage ist in jeden Fall der Nettobetrag ohne USt. Eine zu Unrecht ausgewiesene USt (20%, 19%) ist in diesen Fällen nicht als Vorsteuer abzugsfähig, weder im Veranlagungs- noch im Erstattungsverfahren. Rz 1825 UStR ist NICHT anzuwenden.

Ist der (österreichische) Käufer Schwellenerwerber / Unternehmer, wäre eine USt von Amazon zu Recht ausgewiesen, da auch in diesem Fall die Versandhandelsregelung anzuwenden ist. Allerdings müsste der Kunde die USt einbehalten und selbst ans Finanzamt Graz Stadt im Namen von Amazon abführen (Haftung gem. § 29 Abs 4 UStG).

Ausführlich dazu siehe Kollmann, Steuerfallen im UStG, Fachbuchverlag Grundner, mit ausführlicher Begründung). Darüber hinaus ist es Dauerthema bei meinen Fachvorträgen.
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#4
Hallo,
ich dachte immer mir sind IGL / IGE usw. klar. Scheinbar bin ich jetzt verwirrt.

Folgender Sachverhalt mit der Bitte um Input ob diese Eingangsrechnungen korrekt sind:

Deutscher Lieferant sendet Ware einmal von Deutschland (so sagt er zumindest, auf der ER erkenne ich das nicht) an meinen österr. Kunden.
Er tritt mit seiner dt. UID auf und führt auf der Rechnung auch die UID meines Kunden an und stellt somit eine Rechnung mit 0% UST und Hinweis auf IGL. Soweit so klar.

Selber Lieferant sendet andere Ware und legt Rechnung mit 20% UST. Er tritt mit seiner österr. UID auf und schreibt auch die österr. UID meines Kunden auf die Rechnung.
Auslieferung scheinbar von österr. Lager (für mich nicht ersichtlich). Ich glaube mich zu erinnern, das auf der Rechnung ebenfalls steuerfreie igL steht.

Ist die Rechnung mit 20% UST nun korrekt und kann ich mir ganz normal die VST ziehen?


Wenn ja, wäre dann der Unterschied zu den Amazon-Rechnungen? Wahrscheinlich keine Angabe der UID Nummern bzw. Hinweis IGL.

DANKE für die Rückmeldung,
LG
Robert
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#5
Versendet ein deutscher Lieferant Ware aus einem österreichischen Auslieferungslager (eigenes oder fremdes) an einen österreichischen Kunden, ist die USt mit 20% grundsätzlich zu Recht ausgewiesen und bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen als Vorsteuer abzugsfähig.
Achtung: Handelt es sich bei dem Auslieferungslager um keine eigene Betriebsstätte des deutschen Lieferanten, kommt es für solche in Österreich steuerpflichtigen Umsätze zur Haftung von Ö nach § 27 Abs 4 UStG. Das wäre etwa idR der Fall, wenn die Waren bei einer ö Spedition eingelagert werden.
Ob der deutsche Lieferant eine österreichische UID besitzt und/oder diese auf der Rechnung anführt, ist - entgegen weit verbreiteter Meinung - nachrangig.
Ein ausländischer Unternehmer wird durch Besitz einer ö UID nicht zum inländischen Unternehmer. Ebenso wenig ist eine ö UID weder ein Beweis für eine inländische Betriebsstätte oder gar eine feste Niederlassung noch dafür, dass die Ware von Ö aus versandt wurde (vgl. Amazon-Rechnungen, Ware kommt aus Deutschland, trotzdem verwendet Amazon seine ö UID).

Möglicherweise handelt es sich aber auch um ein Reihengeschäft, z.B. mit Fakturenkette D1 -> D2 -> Ö. In diesem Fall wäre eine ö USt zu Recht ausgewiesen, wenn der Transport von D1 oder D2 ("unmittelbar" an Ö) veranlasst wurde.
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#6
Herzlichen Dank für die Erklärung, Herr Kollmann.
LG
Robert Müller
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